Neufahrzeuge
Für Fahrzeugbauer und Tüftler
Auch bei Fahrzeugen, die noch nie eine Straßenzulassung hatten, können wir Sie unterstützen. Je nach dem, ob Sie eine Einzelbegutachtung nach der neuen Verordnung (EU) 2018/858, Artikel 44 oder Artikel 45, benötigen,
oder ob eine Vollabnahme nach §21 StVZO gemacht werden soll, erhalten Sie durch uns die entsprechende Beratung sowie die eigentliche Abnahme.
oder ob eine Vollabnahme nach §21 StVZO gemacht werden soll, erhalten Sie durch uns die entsprechende Beratung sowie die eigentliche Abnahme.
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