Importfahrzeuge

Deutsche Zulassung leicht gemacht

Sie haben sich ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug gekauft und benötigen hierfür eine deutsche Zulassung? In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten.
Ist das Fahrzeug von älterem Baujahr oder hat es keine EG-Betriebserlaubnis, dann wird eine sogenannte Vollabnahme nach §21 StVZO benötigt. Im Falle eines Fahrzeugs mit EG-Betriebserlaubnis reicht eine reguläre Hauptuntersuchung in Verbindung mit einem Datenblatt oder CoC (Certificate of Conformity). Bei Fragen rund um die Betriebserlaubnis beraten wir Sie gerne!

Lassen Sie sich persönlich überzeugen!